Sehr geehrte Eltern,
ich hoffe, Sie hatten schöne Sommerferien mit Ihren Kindern und konnten sich gut erholen.
Auf diesem Wege möchte ich Sie kurz informieren wie die weitere Vorgehensweise bezüglich Corona-Regeln an Schulen ist:
Maskenpflicht
In der Zeit vom 30. August bis zum 10. September sind alle Personen im gesamten Schulgebäude (Unterrichts- und Fachräume, Flure, Gänge und Treppenhäuser, in der Mensa, im Verwaltungsbereich, im Lehrerzimmer) verpflichtet, Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt inzidenzunabhängig auch während des Unterrichts am Platz. Im Freien entfällt die Maskenpflicht.
Tragezeitbegrenzung und Maskenpausen
Während der Pause im Freien kann die Maske abgelegt werden. Darüber hinaus kann eine Maskenpause eingelegt werden:
- wenn sich eine Person alleine in einem Raum aufhält,
- für einzelne Klassen/Gruppen im Freien nach Bedarf.
Bei akut auftretenden Beeinträchtigungen (z.B. Atemprobleme oder Kopfschmerzen) muss im Einzelfall angemessen reagiert werden (z.B. durch zusätzliche Maskenpause im Freien).
Testablauf bei Schülerinnen und Schülern
Die Schule organisiert eigenverantwortlich die Selbsttestungen in der Schule zweimal wöchentlich (bei uns Montag und Mittwoch) für alle anwesenden Schülerinnen und Schüler. Sie testen sich nicht an zwei direkt aufeinander folgenden Unterrichtstagen. Die Testungen werden zu Beginn des Unterrichtstages durchgeführt werden.
An der Testung nehmen alle Schülerinnen und Schüler teil, die nicht über eine zulässige Bescheinigung über ein negatives Testergebnis verfügen oder als genesene oder geimpfte Person nachweislich befreit sind.
Als zulässige Bescheinigung gilt:
- Vorlage einer Bescheinigung über ein negatives Testergebnis einer vom Land beauftragten Teststelle oder
- Vorlage eines ärztlichen Attestes bzw. einer ärztlichen Bescheinigung über ein negatives Testergebnis verfügen oder als genesene oder geimpfte Person nachweislich befreit sind.
Da die Testung auf Grund der gesetzlichen Neuregelung verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist, bedarf es vor der Testung keiner Einverständniserklärung durch die Eltern.
Bitte beachten Sie auch den u.a. den Link zum Thema Erkältungssymptome Ihres Kindes sowie den Link zur Anleitung, nach der die Kinder die Testung durchführen:
20210817 Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita+Schule
AESKU.RAPID Kurzanleitung Kinder
Weitere Infos:
Bezüglich des von der Stadt angekündigten Einsatzes von Lüftungsanlagen gibt es noch nichts Neues. Da wir noch sommerliche Temperaturen haben, können wir die notwendige Lüftung gut durch das Öffnen der Fenster gewährleisten.
MfG
Rainer H. Walb